Die Rürup-Rente ist sehr artverwandt mit der Riester-Rente und kommt durch einen privat-rechtlichen Vertrag zwischen Versicherer und Versicherten zustande. Sie ist staatlich subventioniert und daraus ergibt sich ein sehr attraktives Angebot für potentielle Neukunden.
Durch diese Art der privaten Altersvorsorge ergeben sich vorteilhafte Auswirkungen für die jeweils Versicherten. Denn durch die staatliche Förderung sind die monatlich zu entrichtenden Beiträge im Vergleich zu anderen privaten Anbietern etwas niedriger.
Zudem entstehen Steuervorteile, die ebenso eine kleine Ersparnis für die Versicherten bedeuten. Zudem gilt die Tatsache, dass bei einer auftretenden Arbeitslosigkeit des Versicherten, diese kann auch über einen längeren Zeitraum dauern, das Kapital nicht berücksichtigt wird und somit weiterhin während der Arbeitslosigkeit unangetastet bleibt.
Ein Nachteil ist das nicht vorhandene Wahlrecht über die Handhabung des Kapitals. Es ist nicht möglich mit einer Auszahlung die gesamten Mittel zu erhalten, nur eine monatliche Leibrente kann an den Versicherten im Rentenalter entrichtet werden. Der Vertrag ist nicht kündbar und die Zahlungen können nur für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden. Stirbt der Inhaber der Versicherung jedoch frühzeitig, kann das Kapital nicht übertragen werden und die gesamte Summe verfällt zugunsten der Versicherung.
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