Die Krankenversicherung(gesetzliche) ist ein untergeordneter Teil der Sozialversicherung. Sie dient dazu Leistungen im Fall von Krankheiten, Unfällen und ähnlichen Ereignissen abzudecken. Diese Versicherung funktioniert, wie die meisten anderen auch, nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, eine große Menge an Versicherten zahlt monatliche, nach ihrem Einkommen gemessene Beiträge in die Kasse. Dadurch kommt immer mehr Kapital zusammen, welches in Einzelfällen von erkrankten oder verletzten Versicherten genutzt wird. Jeder Bürger hat an dieser Versicherung seinen Anteil und zahlt mit ein. Dadurch ist gegeben, dass jedem die gleichen Leistungen zustehen.
Die Krankenversicherung deckt auch Wege ab, die zur Einrichtung führen, in welcher man versichert ist. Ein Schüler, der auf seinem Schulweg einen Fahrradunfall erleidet, erhält genauso Leistungen von der Kasse, wie ein Angestellter, der auf dem Weg zur Arbeit bei einem Unfall verletzt wird.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung existiert auch eine private Krankenversicherung. Diese ist mit kleineren monatlichen Beiträgen behaftet, jedoch müssen die Versicherten die Rechnungen der Ärzte zunächst selber übernehmen und sich diese von der privaten Krankenkasse zurückzahlen lassen. Hierzu braucht es etwas mehr finanzielle Mittel, weshalb auch nur Verdiener mit einem Einkommen von mindestens 4000 € Brutto diese Versicherung nutzen können. Andere sind Freiberufler, Selbstständige und andere Berufe dieser Art, welche die private Versicherung nutzen können.
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