Rechtsschutz - Informationen und Tipps
Der Vermieterrechtschutz
Ein Vermieter kann einen Vermieterrechtschutz abschließen für seine Immobilie, welche er vermietet. Der Vermieterrechtschutz umfasst meist Steuer, Straf - und Ordnungswidrigkeiten, Wohnungs- und Gründstücksrechtschutz.
Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wir dieser Anteil im Schadensfall von der Versicherung nicht erstattet. Auch wird diese Selbstbeteiligung vom Vermieterrechtschutz meist nur einmal angerechnet. Es ist für jeden Vermieter sinnvoll, sich solch einen Rechtschutz zuzulegen, da er ihn immer gebrauchen kann wenn er ein Objekt vermietet. Aber auch wenn Wohnungen leer stehen und es wird etwas darin beschädigt ist es besser wenn der Eigentümer in diesem Fall versichert ist.
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